Allgemeine Geschäftsbedingungen der ElectronXx GmbH


Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen welche Sie unter http://www.electronxx.de/downloads einsehen können. Gerne senden wir Ihnen unsere AGB auf Anfrage auch in gedruckter Form zu.

ALLGEMEINE HAFTUNG:

Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen haften dem Auftraggeber dem Grunde nach für schuldhaft zugefügte Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Der Höhe nach ist die Haftung des Auftragsnehmers begrenzt auf EUR 5.000.000,00 je Schadenereignis, p.a. auf EUR 10.000.000,00.
Nach Ablauf der Gewährleistungspflicht wird der Auftraggeber keine Forderungen mehr stellen. Für eine etwaige Freistellung bei Ansprüchen Dritter gilt diese Regelung entsprechend.

GEWÄHRLEISTUNG:

Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Mängel, zu denen das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet der Auftragnehmer abschließend derart, dass die mangelhafte Lieferung / Leistung kostenlos repariert, oder neuerbracht wird. Die Sachmängelhaftung verjährt 12 Monate nach Gefahrenübergang.

INDIREKTE UND FOLGESCHÄDEN:

Ungeachtet anderslautender Vorschriften in diesem Vertrag haftet der Auftragnehmer nicht für indirekte und Folgeschäden oder Verluste, wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall, Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind.

EXPORTKONTROLLE:

Die Lieferungen und Leistungen der ElectronXx GmbH unterliegen deutschen und evtl. ausländischen Ausfuhrbestimmungen. Aus diesem Grunde erhält ElectronXx GmbH mit Inkrafttreten des Vertrages eine Kopie der schriftlichen Erklärung des Endverbrauchers über den Endverbleib und die nicht-militärische bzw. nicht-nukleare Endverwendung.

ZUSATZ ZU RAHMENVEREINBARUNGEN:

Die maximale Laufzeit beträgt 12 Monate. Bei Auftragseingang sollten bereits 30% der Gesamtmenge zu fixen Lieferterminen eingeteilt sein. Die Bevorratung eines Sicherheitslagers ist möglich, muss allerdings vor Auftragsvergabe explizit vereinbart werden. Für sämtliche Rohstoffe, die im Zuge der Vereinbarung bestellt worden sind, besteht in jedem Fall eine Abnahmeverpflichtung.

MATERIALBESCHAFFUNG/MATERIALBEISTELLUNG:

Das Material wurde nach aktuellem Bauteilsatz kalkuliert. Materialbeistellungen sollten vor Auftragsvergabe explizit gekennzeichnet werden. Für Überhangmaterial, welches explizit für die Abwicklung dieses Auftrags bestellt worden ist, besteht in jedem Fall eine Abnahmeverpflichtung.

Die Beistellung von Leiterkarten sollte im Nutzen mit ausreichendem Nutzenrand erfolgen. Die Verarbeitung von Einzelplatinen ohne Passermarken verursacht zusätzliche Kosten. Beistellmaterialien müssen gemäß Lieferschein eindeutig mit Ihren oder unseren Artikelnummern gekennzeichnet sein. Um eine rationelle Fertigung zu gewährleisten müssen SMD Bauteile im Gurt beigestellt werden. Stangenware oder Gurtabschnitte können nur bedingt verarbeitet werden und führen zu Lieferterminverschiebungen.

LIEFERQUALITÄT/GEWÄHRLEISTUNG:

Basis für die Lieferqualität der Geräte ist der internationale Qualitätsstandard ANSI-IPC-A-610 Revision C/D Class 2 (= Acceptability of Electronic Assemblies).Darüber hinausgehende Spezifikationen, Normen und Anforderungen sind in diesem Angebot nicht enthalten und sind ggf. vor Auftragserteilung zwischen dem Kunden und ElectronXx GmbH abzustimmen sowie in der Bestellung festzulegen. Die Gewährleistungszeit der Gerätelieferung ist in den allgemeinen Lieferbedingungen (ZVEI) für Erzeugnisse und Leistungen der (deutschen) Elektroindustrie, oder einem gültigen Partnerschaftsvertrag, geregelt. Der Lieferumfang beinhaltet eine Mengentoleranz von +/-10%.

HINWEISE:

Sollten ab dem Angebotsdatum technische Veränderungen in den Unterlagen/Dokumenten erfolgen oder Bauteileabkündigungen, Lieferzeitenänderungen oder Preiserhöhungen seitens unserer Lieferantenwirksam werden, behalten wir uns eine Preis- bzw. Lieferzeitanpassung gemäß den geänderten Bedingungen vor. Im Falle von Auftragsänderungen durch den Besteller (z.B. Stückzahlreduzierungen, techn. Änderungen) behalten wir uns vor, anderweitig nicht verwendbares Material, das ausschließlich für die von Ihnen erteilten Aufträge beschafft wurde, in Rechnung zu stellen. Soweit vorstehend nicht anderweitig geregelt, gelten für unsere Erzeugnisse und Leistungen die Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen der ElectronXx GmbH.

PREISANPASSUNG:

Bei unvorhergesehenen Preiserhöhungen oder Währungsschwankungen behalten wir uns vor eine Preisanpassung vorzunehmen.

LIEFERZEIT:

Die Lieferzeit ist abhängig von der Klärung aller technischen Details und der Verfügbarkeit aller Materialien. Die reine Fertigungsdauer beträgt ca. 20 AT. Liefertermine verstehen sich ab Werk. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen welche Sie unter

http://www.electronxx.de/downloads

einsehen können. Gerne senden wir Ihnen unsere AGB auf Anfrage auch in gedruckter Form zu.

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Hauptstraße 131 - 137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR FACTOREM weiterleiten:

- Namen und Anschrift unserer Debitoren

- Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren

  (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)

- ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

  in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung

Die VR FACTOREM wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.). Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der ‑Aufklärung Datenschutz der VR FACTOREM GmbH, die Sie online unter www.vr-factorem.de/datenschutz-vrf einsehen und herunterladen können.

Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Für Warenlieferungen gilt:

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs berechtigt, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund (auch gegen Dritte) entstehen, tritt uns der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören,so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsbeträge inkl. Umsatzsteuer.) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache. Wir nehmen die Übertragung an.

Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.